Der Verkäufer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, welche durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E Mail-Versand oder durch Computerviren verursacht worden sind. Der Verkäufer trifft durch geeignete Anti Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Verkäufers auf 5 000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.